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Arbeitnehmerveranlagung 2021: COVID-bedingte Werbungskosten

 

Aufgrund Corona mussten viele Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten. Damit zusammenhängende Kosten können nun zum Teil in der Arbeitnehmerveranlagung 2021 steuerlich geltend gemacht werden.

 

Ergonomisch geeignetes Mobiliar

Wurde im Jahr 2021 ergonomisch geeignetes Mobiliar (z.B. Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung) angeschafft, können bis zu 300 € Kosten dafür steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest 26 Tage im Jahr 2021 im Home-Office gearbeitet wurde.

 

Mehrkosten für Home-Office

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bis zu 3 € pro Tag für maximal 100 Home-Office-Tage steuerfrei ausbezahlen. Dies entspricht somit einem Maximalbetrag von 300 €. Wurde vom Arbeitgeber nichts oder weniger als 3 € pro Home-Office-Tag ausbezahlt, kann die Differenz vom Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Regelung ist vorerst bis zum Jahr 2023 befristet. Die Anzahl der Home-Office-Tage und ein vom Arbeitgeber ausbezahlter Betrag müssen dafür am Lohnzettel und im Lohnkonto erfasst sein.

 

Computer und anderes Equipment

Kosten, welche für die Anschaffung eines PCs, Druckers oder dergleichen entstehen, können weiterhin ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn eine berufliche Nutzung gegeben ist. Es ist jedoch zumindest ein Privatanteil von 40 % zu berücksichtigen.

 

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


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