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Immer am aktuellsten Stand.

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Neues aus der Lohnverrechnung.

 

Voraussichtlichen Werte 2023


  

Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) veröffentlichte vor kurzem die neuen SV-Werte für 2023 (mit Vorbehalt!)

  • monatliche (mtl.) Geringfügigkeitsgrenze: 500,91€
  • 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze: 751,37€
  • Höchstbeitragsgrundlage: 5.850,00€

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Münzen+Kugelschreiber 

 

Teuerungs- und Entlastungspaket


 

Die aktuellen Gesetzesnovellen im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 93/2022) betreffen auch wieder die Personalabrechnung. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier:

  • Rückwirkende Erhöhung des FABO+ per 01.01.2022 (nun auch offiziell lt. BGBl.)
  • Die Risikogruppenregelung und die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen sind mit 30.06.2022 ausgelaufen.Durch die Verordnung KÖNNTEN beide Regelungen aber bis 31.12.2022 wieder eingeführt werden, jedoch gibt es dazu (noch) keine Informationen.
  • Abgabenfreie Teuerungsprämie 2022 und 2023:
    Grundsätzlich sind für die Kalenderjahre 2022 und 2023 Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt werden, bis zu 3.000,-€ pro Arbeitnehmer abgabenfrei (SV, LSt., BV, DB, DZ und KommSt-frei!) ACHTUNG! Hier gilt es aber 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
  1. Abgabenfreiheit allgemein nur bis zu 2.000,-€ pro Jahr. Der weitere 1.000er setzt voraus, dass diese Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt (z.B. durch Kollektivvertrag, oder Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen)
  2. Der maximale abgabenfreie Betrag iHv. 3.000,-€ gilt als gemeinsamer Höchstdeckel für die Teuerungsprämie und der Gewinnbeteiligung.
News 

  

Kündigungs-Dilemma im Hotel- und Gastgewerbe


 

Die jüngste OGH-Entscheidung, zur Frage des überwiegenden Saisoncharakters des österr. Hotel- und Gastgewerbes, hat leider nicht die erhoffte Klärung gebracht. Die Entscheidung besagt nur, dass der überwiegende Saisoncharakter des vorgelegten Datenmaterial NICHT ausreichend nachgewiesen werden kann.

 

Ungeachtet dieser Unklarheit beginnt die Arbeiterkammer derzeit die Kündigungsentschädigung bei Einhaltung der kürzeren Kündigungsfrist (14-Tage) einzufordern.

Wenn Sie sich der AK-Rechtsansicht NICHT folgen möchten, können Sie zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens versuchen, einen Kompromiss (Vergleich) mit der Gegenseite anzustreben. 

Time to say goodbye

  

 

Steuerreform 2022 ist FIX


 

Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 wurde am 20.01.2022 beschlossen, jedoch sind die formalen Verfahren noch ausständig (Beschlussverfahren im Bundesrat, Beurkundung, ...). Das Gesetz wird im Laufe des Februar 2022 im Bundesgesetzblatt erscheinen.

 

Steuertarifsenkungen 2022 bis 2024
Tarifsenkungsschritte (§ 124b Z. 390 und Z. 391 EStG):

  1. Tarifsenkung 2022: Reduktion der zweiten Steuerstufe per 01.01.2022 von 35% auf 32,5%.
  2. Tarifsenkung 2023: Reduktion der zweiten Steuerstufe von 32,5 % auf 30 % und der dritten Steuerstufe von 42% auf 41%.
  3. Tarifsenkung 2024: Reduktion der dritten Steuerstufe von 41% auf 40%.

 Details finden Sie HIER.

TAX

 

 

Sozialversicherungswerte 2022


 

Die ÖGK hat die Werte für die Sozialversicherung 2022 mitgeteilt.

Geringfügigkeitsgrenze (mtl.): 485,85€

Höchstbeitragsgrundlage (HBGL):
monatlich: 5.670,00€
täglich: 189,00€
jährlich für Sonderzahlungen (SZ): 1.340,00€
mtl. für freie Dienstnehmer ohne SZ: 6.615,0€

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Münzen+Kugelschreiber

 

In den obigen Texten steht die männliche Form stellvertretend für Personen beiderlei Geschlechts.

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